Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtfrei – Familienabenteuer in der Natur (FAN) eG

I. Information und Anmeldebedingungen

Für alle von Stadtfrei (FAN) eG organisierten Aktionen und Camps ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Bitte dazu dem jeweiligen Anmelde-Link auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung folgen.

Kontakt 

Stadtfrei (FAN) eG

Friedenstr. 83

10249 Berlin

E-Mail: info@stadtfrei.de

1. Anmeldung

Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung über das Buchungsformular bieten Sie dem Veranstalter Stadtfrei (FAN) eG den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der aktuellen Programmbeschreibung verbindlich an. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. Camps

2.1. Unterbringung

Die Teilnehmer:innen von Camps der Stadtfrei (FAN) eG sind in der Regel in ihren eigenen Zelten untergebracht. Für die Übernachtung sind daher ein eigenes Zelt, Schlafsack und Isomatte mitzubringen. Bei Bedarf kann leihweise ein Zelt zur Verfügung gestellt werden. 

2.2. Essensversorgung

Die Zubereitung der Mahlzeiten, das Aufräumen des Küchenzeltes und das Geschirrspülen erfolgt durch Zusammenarbeit aller Teilnehmer:innen.

Wir kochen bei Stadtfrei (FAN) eG weitestgehend vegetarisch und soweit möglich mit biologisch produzierten Lebensmitteln aus der Region und aus fairem Handel. 

Wir bitten unsere Teilnehmer:innen, die eine besondere Diät einhalten müssen, uns darüber schon bei der Anmeldung zu informieren.  Extrawünschen nach veganer, laktosefreier und glutenfreier Kost können wir bei rechtzeitiger Absprache entsprechen. Teilnehmer:innen, die mehr Extras brauchen, werden gebeten sich mit allem nötigen selbst zu versorgen.

2.3. Anreise

Sofern nicht explizit angegeben, ist die Anreise zum Ort des jeweiligen Camps Eigenleistung des Teilnehmenden.

2.4. Notfallkontakt

Wir bitten unsere Teilnehmer:innen zu den Camps eine Kontaktperson für den Notfall (schwere Krankheit, Unfall, medizinischer oder psychiatrischer Notfall) anzugeben. Diese Person wird von uns kontaktiert, wenn der Teilnehmende selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Daten des Notfallkontaktes werden ausschließlich für den genannten Zweck erhoben und im Notfall verwendet und nicht anderweitig genutzt oder an Dritte weitergegeben.

3. Verhaltensregeln

Wir von der Stadtfrei (FAN) eG haben uns und in der Gestaltung unserer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern einem Verhaltenskodex verschrieben. Darin geht es im Grunde darum, ein respektvolles, unterstützendes Miteinander sowie die Grenzen und die Sicherheit aller Beteiligten zu wahren. Daraus möchten wir einige Verhaltensregeln für ALLE die mit uns auf Reisen gehen, ableiten:

  1. Ein respektvoller Umgang miteinander in der Gruppe ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund lehnen wir jegliches gewalttätiges und diskriminierendes Verhalten ab. Das betrifft sowohl homo-, bi-, inter- und transphobisches Verhalten, als auch rassistisches, antisemitisches und sexistisches Verhalten.
  2. Unsere Camps finden größtenteils in der freien Natur statt. Aus diesem Grund bemühen wir uns stets um Einklang und respektvollen Umgang mit dem Naturraum in dem wir uns befinden. Unser Motto lautet deshalb: “Hinterlasse den Platz stets so wie du ihn vorgefunden hast!” 
  3. Unnötiger Lärm, der die Tiere in unserer unmittelbaren Umgebung beeinträchtigt, soll vermieden werden. 
  4. Kein offenes Feuer oder Rauchen auf dem Gelände, außer an den dafür vorgesehenen Plätzen!
  5. Soweit Dritte Material von Stadtfrei (FAN) eG nutzen oder mieten, sind sie für selbst verursachte Materialschäden oder Verlust haftbar.

4. Aufsichtspflicht

Die Eltern minderjähriger Kinder sind nicht von ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht entbunden.

5. Leistungs- und Preisgestaltung

Die Preise für Aktionen und Camps bestimmen sich durch die Notwendigkeit, die Qualität unseres Angebots zu erhalten und auszubauen. Ermäßigungen können wir daher nur in geringer Anzahl geben. Bitte sprecht eine evtl. Ermäßigung schon vor der Anmeldung mit uns ab.

Die Preise setzen sich zusammen aus der Teilnahmegebühr und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Zurzeit erheben wir noch keine Umsatzsteuer.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung, in Verbindung mit der für das Camp jeweiligen aktuellen Beschreibung. Sonstige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit sie fester Vertragsbestandteil werden. Im Hinblick auf Corona sind derzeit Änderungen nicht auszuschließen. Zudem können weitere äußere Umstände zu kurzfristigen Abweichungen vom geplanten Camp-Verlauf führen. 

6. Zahlungen

Die Teilnahmegebühr muss bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung unter Angabe der Rechnungsnummer auf unserem Konto eingegangen sein. Nur bei sehr kurzfristiger Buchung ist Barzahlung beim Einchecken am Anreisetag möglich.

Stadtfrei (FAN) eG

Triodos Bank

IBAN: DE71 5003 1000 1081 1030 00

7. Rücktrittsbedingungen für Teilnehmer (gültig ab 01.01.2022)

7.1. Rücktrittsbedingungen für Camps

Wird eine Anmeldung vom Teilnehmer storniert, berechnen wir anteilig von der Summe der gebuchten Leistungen:

  • 5% ab Versendung der Anmeldebestätigung und Ablauf der Widerrufsfrist
  • 50% innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Anfangsdatum
  • 100% ab sechs Tagen vor Veranstaltungsbeginn, sowie wenn die Leistung ohne Abmeldung nicht in Anspruch genommen wird oder bei verkürzter Teilnahme

Bis zum Reisebeginn können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen, vorausgesetzt, die  Stadtfrei (FAN) eG wurde hiervon in Kenntnis gesetzt und hat dem Wechsel nicht widersprochen. Der Reisende und der Dritte haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Soweit einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder anderer Gründe, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch genommen werden, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

Sollte der freiwerdende Platz vor Camp-Beginn an andere Personen vergeben werden, kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben werden.

Die Stadtfrei (FAN) eG kann keine Entschädigung für Rücktritt vor Reisebeginn verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten sollten, welche die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

7.2. Rücktritt durch den Veranstalter

Stören Teilnehmende die Durchführung eines Camps nachhaltig, gefährden oder belästigen diese Andere oder verhalten sich in einem solchen Maße, dass die weitere Teilnahme nicht mehr zumutbar ist, kann die Stadtfrei (FAN) eG fristlos vom Vertrag auch während der Reise zurücktreten. In diesem Fall behält die Stadtfrei (FAN) eG den Anspruch auf den zu zahlenden Preis.

7.3. Mindestteilnehmerzahl

Die Stadtfrei (FAN) eG kann vor Reisebeginn zurücktreten, wenn eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhalten Sie den Preis zurück, weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Erklärung muss Ihnen spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen.

7.4. Kündigung durch höhere Gewalt

Wird die bereits begonnene Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl die Stadtfrei (FAN) eG als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz und sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Danach kann die Stadtfrei (FAN) eG für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Stadtfrei (FAN) eG ist insbesondere bei Gefahr in Verzug verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, ggfs. fallen Mehrkosten dem Kunden zur Last.

7.5. Rücktritt aufgrund Corona

Soweit die Stadtfrei (FAN) eG aufgrund von Corona ein Camp nicht durchführen kann, fallen keine Rücktrittsgebühren für die Teilnehmenden an. Grundsätzlich ist die Corona Pandemie ein inzwischen bekannter und auch kein außergewöhnlicher Umstand mehr. Diverse allgemeine Risiken sind bekannt. Mit den derzeit üblichen und im Allgemeinen zumutbaren Beeinträchtigungen muss gerechnet werden, diese berechtigen als solches nicht zum kostenfreien Rücktritt.

Wir empfehlen generell den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

8. Einvernehmlichkeit

Erfolgt die Buchung für ein Camp innerhalb von 14 Tagen vor Camp-Beginn, so gilt als einvernehmlich vereinbart, mit der Dienstleistung zum angegebenen Camp-Datum auch vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu beginnen.

9. Haftung / Haftungsbeschränkungen

Die Stadtfrei (FAN) eG ist bei der Markel Insurance SE durch eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden bis 3.0 Mio. Euro und  bei Vermögensschaden bis 100.000 Euro abgesichert.

Stadtfrei haftet nicht für Beschädigungen an Gegenständen, welche die Teilnehmenden mitführen. Stadtfrei (FAN) eG weist darauf hin, dass Reisegepäck auf den genutzten (Camp-)Plätzen in der Regel nicht versicherbar ist.

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Stadtfrei (FAN) eG hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Stadtfrei (FAN) eG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Die Stadtfrei (FAN) eG kann an seinem Sitz verklagt werden. Stadtfrei (FAN) eG kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters Stadtfrei (FAN) eG vereinbart. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Stadtfrei (FAN) eG nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.